Projekt "2. Chance"
Der Zweck des Programms "2. Chance" besteht darin, dass den Anhängerinnen und Anhängern des FC Aarau (nachfolgend auch "Fans"), die sich im Rahmen von Spielen des Klubs Verstösse gegen Gesetze, Stadionordnungen oder Verbandsregeln zuschulden kommen lassen, in einem ausgewogenen Verhältnis mit repressiven und integrativen Massnahmen begegnet wird. Mittels geeigneten Massnahmen soll ihnen eine Möglichkeit zur Integration in ein friedliches Fansein gegeben werden. Das Projekt "2. Chance“ stützt sich auf die am 1. Juli 2010 in Kraft gesetzten Richtlinien für Stadionverbote des SFV, insbesondere auf Art. 16 "Integrative Massnahmen".
Mit dem Programm 2. Chance soll Fans die Möglichkeit gegeben werden, Heimspiele des FC Aarau zu besuchen, obwohl das ausgesprochene Stadionverbot auf nationaler Ebene nach wie vor wirksam in Kraft ist. Das Programm ermöglicht eine vorzeitige, teilweise Re-Integration von Fans, welche kein Risiko für die Sicherheit im Stadion darstellen in die aktive Fanszene.
Entscheidungskriterien für die Aufnahme
Der Fan ist aktuell mit einem Stadionverbot belegt und hat mindestens die Hälfte dessen verbüsst und es besteht kein Rayonverbot seitens der Polizei. Das Stadionverbot darf nicht aufgrund eines Offizialdelikts, verbunden mit einer Gefährdung oder Verletzung der körperlichen und psychischen Integrität (z.B. durch rassistische, antisemitistische oder sexistischen Aussagen), ausgesprochen sein. Ausserdem muss zur Aufnahme ein allfälliges, im Zusammenhang mit dem Stadionverbot stehendes, Strafverfahren abgeschlossen sein.
Aufnahmeverfahren
Der Fan kann bei Erfüllung der Kriterien einen schriftlichen Antrag (maximal 1 A4-Seite) an die Fanarbeit des FC Aarau, zur Aufnahme ins Programm, stellen. Dem Antrag ist eine Kopie des Stadionverbotes sowie allfällige Gerichtsakten und weitere relevante Dokumente beizulegen. Ein Gremium aus je einem Vertreter des FC Aarau, der Fanarbeit des FC Aarau und der Szene Aarau, sowie der Sicherheitsverantwortliche des Vereins entscheiden über die Aufnahme ins Programm "2. Chance". Dem Aufnahmeentscheid muss einstimmig entsprochen werden. Der Antrag ist auf dem Postweg einzureichen:
FC Aarau AG
Projekt 2. Chance
Stadion Brügglifeld
Postfach
5001 Aarau
Der schriftliche Antrag wird innerhalb von 4 Wochen nach Eingang bearbeitet. Der Entscheid des Gremiums wird schriftlich festgehalten und dem Fan in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt. Bei einem positiven Entscheid erhält der Fan zudem die Rahmenbedingungen des Projektes und muss deren Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigen. Die Unterlagen werden durch die Fanarbeit des FC Aarau oder dem Sicherheitsverantwortlichen gegengezeichnet.
Rechte & Pflichten des teilnehmenden Fans
- Der Besuch der Heimspiele des FC Aarau ist erlaubt, indem der FC Aarau ausdrücklich auf eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch verzichtet.
- Der teilnehmende Fan meldet sich 60 Minuten vor und 30 Minuten nach Spielschluss bei einem zum Voraus definierten Mitarbeiter des FC Aarau; Die Fanarbeit des FC Aarau erstattet nach den Spielen einen kurzen Meldebericht an den Sicherheitsverantwortlichen.
- Der teilnehmende Fan wird während des Programms durch die Fanarbeit des FC Aarau begleitet. Die Fanarbeit des FC Aarau erstattet über den Programmverlauf je teilnehmenden Fan einen kurzen, halbjährlichen Bericht an den Sicherheitsverantwortlichen.
Von dem teilnehmenden Fan wird während des Programms "2. Chance" kooperatives Verhalten verlangt. So ist er verpflichtet, gegenüber dem Sicherheitsverantwortlichen und der Fanarbeit des FC Aarau wahrheitsgetreu über sein Verhalten vor, während und nach den Heimspielen Auskunft zu erteilen. Jedes gesetzwidrige Verhalten, das im Zusammenhang mit Fussballspielen des FC Aarau steht, und jeder Verstoss gegen die Stadionordnung, führen automatisch zu einem Abbruch des Programms und einer Verlängerung des Stadionverbots durch den FC Aarau um mindestens ein Jahr.
Ausschlusskriterien
Fans, die aus dem Programm ausgeschlossen werden, werden schriftlich benachrichtigt und sind nicht berechtigt, einen erneuten Antrag zur Aufnahme zu stellen.
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